Vorschriften Feuerlöscher

Die Vorschriften

z. B. ASR A2.2

Es gibt die verschiedensten Vorschriften und Bestimmungen.
Doch der Leitfaden in Sachen Feuerlöscher in Gewerbebetrieben ab einem Mitarbeiter (auch Aushilfen) ist die ASR A2.2 der BAuA.

ASR A2.2″Maßnahmen gegen Brände“ 

Technische Regel zur Arbeitsstättenverordnung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Es gelten in den verschiedensten gewerblichen Bereichen noch andere Bestimmungen.
z. B. berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV) , Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Sollten Sie dazu Fragen haben, welche Bestimmungen für Sie verpflichtend sind, beraten wir sie gerne!

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